Ende des Musterfeststellungsverfahrens zum Diesel-Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht Braunschweig?

Wiesbaden: Am Freitag wurde vom Bundesverband Verbraucherschutz und dem VW-Konzern bekanntgegeben, dass es zu einer Einigung zwischen den beiden und deren Anwälten gekommen ist.

440.000 Geschädigte haben sich in die Klageliste zum Musterfeststellungsverfahren beim Oberlandesandgericht Braunschweig eingetragen.

Lediglich 260.000 Geschädigte sollen nun ein Vergleichsangebot zwischen 1300 € und 6300 € für ein betroffenes Fahrzeug von VW bekommen. Dabei liegt es im Wesentlichen im Ermessen des VW- Konzerns, wie hoch die Entschädigung im Einzelfall sein wird.

Die Entschädigungssumme soll bei 15 % des Kaufpreises für das betroffene Fahrzeug liegen. 180.00 Geschädigte bekommen kein Angebot. Hier handelt es sich um die Geschädigten, die nach dem 31.12.2015 gekauft haben und um diejenigen, die sich aus dem Ausland an dem Klageverfahren beteiligt haben. Die Ablehnung von Vergleichsangeboten für diese große Gruppe der Abgelehnten begründet man damit, dass hier die Fälle sehr unterschiedlich seien und deshalb eine pauschale Entschädigung nicht möglich wäre.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller betrachten dieses Argument als fadenscheinig. Letztendlich hat man fast die Hälfte der Geschädigten, die sich an der Klage im Musterfeststellungsverfahren beteiligt haben, damit ausgeschlossen.

Diese große Gruppe kann sich jetzt für eine Einzelklage entscheiden um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Rechtsanwalts Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden findet: „Es ist schon ungeheuerlich, dass man diese Betroffenen so einfach im Stich lässt und sie in den Stand von vor zwei bis drei Jahren stellt. Diejenigen, die vor zwei bis drei Jahren ihre Einzelklage erhoben haben, sind heute schon längst am Ziel.“

Insofern werden die 180.00 Geschädigten im Regen stehen gelassen und dürfen zu Recht enttäuscht sein vom Bundesverband Verbraucherschutz und den Anwälten Sauer, Rogert und anderen Anwälten.

Weiterhin bietet der VW-Konzern großzügig an, die Kosten einer anwaltlichen Beratung in Höhe von 190,00 € zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer dem beratenden Anwalt vor Ort zu erstatten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller möchte ein solches Ansinnen rundweg ablehnen. Hierzu Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Wir lassen uns nicht von der Gegenseite bezahlen. Wir bleiben auf der Seite der geschädigten Dieselfahrer und Dieselbesitzer und werden unsere Beratung im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus dem Musterfeststellungsverfahren bzw. wegen der Beratung zu etwaigen Angeboten kostenfrei durchführen. Als Randbemerkung möchten wir nicht unerwähnt lassen, dass der VW-Konzern nur dann die Anwaltsberatung überhaupt bezahlen würde, wenn der Anwalt dafür sorgt, dass der Geschädigte den angebotenen Vergleich annimmt.“

Wie kann es sein, dass ein Bundesverband Verbraucherschutz und die besagten Anwälte mit dieser Regelung einverstanden sind?

Es ist nicht nur das Instrument Musterfeststellungsverfahren diskreditiert, sondern es sind um ein weiteres die geschädigten Verbraucher von der Justiz enttäuscht.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller bietet die kostenfreie Erstberatung für einen Ausstieg aus dem Musterfeststellungsverfahren sowie zu etwaigen Angeboten des VW-Konzerns an. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir die bestmögliche Lösung für Ihren Fall.

Bitte vereinbaren Sie einen raschen persönlichen Termin oder einen Telefontermin, da die Annahmefrist für das VW-Angebot am 20.04.2020 schon abläuft.

Persönliche Termine können ausgemacht werden in unserer Zentrale in Wiesbaden genauso wie in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Bad Harzburg, Köln, München oder Stuttgart.

Persönliche Termine wie auch Telefontermine sind unter der deutschlandweiten Zentralrufnummer 0611- 450 230 zu vereinbaren.

Gerne können sie uns Ihre Unterlagen auch per Mail zuschicken. Email-Adresse kanzlei@caesar- preller.de. Bitte hinterlassen Sie auf jeden Fall eine Rückrufnummer, damit wir Sie schnell erreichen können.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Spezialist für Anlegerschutz und Verbraucherschutz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert