Einigung im Musterverfahren mit den Verbraucherschützern – VW zahlt Eigentümern von Dieselautos bis zu 6.257 Euro

Welches Vergleichsangebot wird den VW-Dieselkunden unterbreitet?

Durch den Vergleich werden rund 262.500 Eigentümer von VW-Dieselautos erfasst, die mit EA 189-Motoren ausgerüstet sind. Außer VW-Pkw gehören auch Modelle von Audi, Skoda, Seat und leichte VW-Nutzfahrzeuge dazu. Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben für die Modelljahre 2008 bis 2016 Entschädigungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro vereinbart. Die Zahlungen sollen bei einer Gesamtsumme von etwa 830 Millionen Euro durchschnittlich 15 Prozent des Kaufpreises umfassen. Die Kosten zur Abwicklung des Vergleichs und der Rechtsberatung werden von Volkswagen übernommen.

Was müssen Sie als Dieselfahrer konkret zum Erhalt des Geldes tun?

Mitte März sollen Sie als Teilnehmer der Musterfeststellungsklage am Oberlandesgericht Braunschweig von VW per Post informiert werden, ob Sie eine Entschädigung bekommen können oder nicht. Sofern Sie das Vergleichsangebot annehmen, soll die Abwicklung Ihrer Ansprüche über eine Internetplattform oder über ein Callcenter erfolgen. Die Höhe des angebotenen Betrages erfahren Sie, sofern Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Kaufdatum angegeben haben. Sind Sie mit dem Vergleich einverstanden, müssen Sie noch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief) oder eine Kopie des Kaufvertrags an VW senden. Innerhalb von drei Monaten sollen Sie dann über das Geld verfügen können.

Warum umfasst das Musterverfahren nicht alle rund 440.000 Teilnehmer?

Von den rund 440.000 Einträgen für die Musterklage sind die 262.500 Dieseleigentümer lediglich eine Teilmenge. Die Gesamtsumme der Einträge musste zunächst von Doppel- und Spaßeinträgen bereinigt werden. Dann wurden alle Eigentümer abgezogen, die zum Kaufzeitpunkt im Ausland lebten oder ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 erworben haben. Hier kann nicht pauschal entschieden werden, ob deutsches oder ausländisches Recht gilt und wann die Eigentümer davon Kenntnis erhalten haben, dass ihr Fahrzeug betroffen ist.

Was passiert, wenn Kunden das Angebot ablehnen?

Die Entscheidung für oder gegen den Vergleich ist bis zum 20. April 2020 möglich. Falls Sie mit dem Vergleich nicht einverstanden sein sollten, können Sie in einer Einzelklage weiter mehr Geld geltend machen. Damit Ansprüche nicht verjähren sollten Sie die Klage vor Oktober 2020 einreichen. Es ist allerdings nicht klar, ob vergleichbare Bedingungen erreicht werden können. Dies wird auch von einer Bundesgerichtshofentscheidung am 5. Mai 2020 abhängen.Dann geht es voraussichtlich darum, ob bei Schadensersatz eine Nutzungsentschädigung gerechtfertigt ist. Die Orientierung am oft geringeren Restwert des Autos und eine Verrechnung der Laufleistung könnten die Summe für die Verbraucher senken.

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