Diesel-Abgasskandal: VW zahlt Teilnehmer der Musterfeststellungsklage insgesamt 830 Millionen

Teilnehmer der Musterfestellungsklage werden von VW mit 830 Millionen Euro entschädigt

Am 28. Februar 2020 einigten sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VzBv) und der Volkswagen-Konzern auf einen Vergleich in Millionenhöhe geeinigt. „Die 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage werden von VW mit insgesamt 830 Millionen Euro entschädigt“, sagt Joachim Cäsar-Preller, der VW Anwalt aus Wiesbaden.

Auch Sie können schnell eine Entschädigung erhalten

Falls Sie vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, rät der Diesel Anwalt aus Wiesbaden: „Lassen Sie sich anwaltlich beraten, sobald Ihnen ein konkretes Entschädigungsangebot vom VW-Konzern vorliegt. Der Erfolg dieses Verfahrens ist, dass Sie die Chance haben, schnell eine Entschädigung zu erhalten. Die Höhe der Entschädigung kann zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro betragen, wird aber nicht für jeden Betroffenen angemessen sein“.

Der VW-Vergleich im Detail

Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, fasst für Sie zusammen:

– Der VW-Konzern verpflichtet sich, an die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage insgesamt eine Entschädigung von 830 Millionen Euro zu zahlen.
– Durch den Vergleich sparen sich die Teilnehmer die Kosten für eine eigene Klage mit Vertretung durch einen Anwalt aus Wiesbaden.
– Die Höhe der Entschädigungssumme zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro wird vom Fahrzeugalter und Modell bestimmt.
– Der ausgehandelte Vergleich gilt für alle 260000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage.
– Ausgeschlossen vom Vergleich sind Teilnehmer, die Ihr Dieselfahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 gekauft haben oder zum Kaufzeitpunkt keinen deutschen Wohnsitz hatten. In diesem Fall müssen Sie einen Anwalt aus Wiesbaden beauftragen, eine Individualklage bei Gericht einzureichen. „Ihre Chancen, dass VW Ihnen eine Entschädigung zahlen muss“, sind gut, sagt der Diesel Anwalt aus Wiesbaden. Bis dato wurde der Automobilhersteller von 19 Oberlandesgerichten zu Schadenersatz verurteilt.
– Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt im Diesel-Abgasskandal am 19.3.2020, der Bundesgerichtshof (BGH) am 5.5.2020.
– Der Vergleich wird von VW in Eigenregie über eine Internetplattform abgewickelt.
– Ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen können Sie ab dem 20. März 2020 bis spätestens 20. April 2020.

Fazit

Das erste Mal ist es mehr als Hunderttausenden Geschädigten gelungen, sich erfolgreich gegen einen Großkonzern zu wehren. Der Vergleich ist attraktiv für Sie, wenn Sie für wenig Geld einen Gebrauchtwagen gekauft haben und keine Individualklage einreichen wollen.

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