Audi Abgasskandal: Schadensersatz beim Audi A6 3.0 TDI

Wie
der Bayerische Rundfunk und das Handelsblatt kürzlich berichteten, hat
Audi bei Dieselfahrzeugen mit 3-Liter-Motoren bis zu vier
Abschalteinrichtungen verwendet. Nur wegen einer dieser Funktionen
ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichten Rückruf. Inzwischen
häufen sich die Urteile, die geschädigten Audi-Käufern
Schadensersatzansprüche auch bei Fahrzeugen mit V6-TDI-Motoren
zusprechen.

Dazu
zählt auch ein Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 11. Juni 2019
(Az.: 4 O 219/18). Das Gericht stellte fest, dass der Käufer eines Audi
A6 Avant 3.0 TDI durch die unzulässige Abschalteinrichtung vorsätzlich
sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadensersatz habe. Der
Händler müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich
einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Der
Kläger hatte Ende 2017 den Audi A6 Avant 3.0 TDI bei einem Händler
gebraucht gekauft. Nachdem bekannt geworden war, dass in dem Fahrzeug
eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, bei der ein
Thermofenster dafür sorgt, dass die Abgasrückführung in bestimmten
Temperaturbereichen reduziert wird, verlangte der Kläger die
Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Der
Rücktritt vom Kaufvertrags sei wirksam erfolgt, erklärte das LG
Heilbronn. Durch die unzulässige Abschalteinrichtung weise das Fahrzeug
einen Sachmangel auf, der nicht unerheblich sei. Ein Käufer dürfe davon
ausgehen, dass ein Fahrzeug keine unzulässige Abschalteinrichtung
aufweist, durch die ggf. der Entzug der Zulassung droht. Die
Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs resultiere schon daraus, dass die
Abgasrückführung bereits bei normalen Außentemperaturen signifikant
reduziert werde und dadurch die gesetzlichen Grenzwerte beim
Abgasausstoß um ein Vielfaches überschritten werden. Es handele sich
auch nicht um eine zwingend notwendige Ausnahme, um den Motor vor
Beschädigungen zu schützen, wenn die Abgasrückführung fast dauerhaft nur
reduziert arbeitet, so das LG Heilbronn.

Thermofenster bei Audi mit 3-Liter-Dieselmotor

Eine
Fristsetzung zur Nacherfüllung sei entbehrlich gewesen, da eine
Nacherfüllung für den Kläger aufgrund des zerstörten
Vertrauensverhältnisses unzumutbar gewesen sei. Der Händler müsse den
Audi A6 daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer
Nutzungsentschädigung erstatten.

Durch
die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe die Audi AG
den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Daher sei sie zum
Schadensersatz für alle mit dem Einbau der unzulässigen
Abschalteinrichtung entstandenen Schäden verpflichtet, so das LG
Heilbronn.

„Audi
hat das Thermofenster nicht nur beim A6, sondern auch bei anderen
Dieselmodellen mit 3-Liter-Motor verwendet. Auch bei diesen Modellen
können geschädigte Audi-Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen“,
sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei
Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

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