VW Abgasskandal – OLG Hamm stärkt geschädigten Käufern den Rücken
Wieder eine erfreuliche Nachricht für geschädigte Käufer im Zuge des VW-Abgasskandals. Das OLG Hamm gab in einer mündlichen Verhandlung am 11. Januar 2018 zu erkennen, dass es die Abschaltvorrichtung als erheblichen Mangel einstufen könnte (Az.: 28 U 232/16). Für Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden ist das ein deutliches Zeichen, dass Kunden sich gegen das Aufspielen eines Software-Updates wehren und ihre Ansprüche gegen den Händler durchsetzen können. „Das OLG gab darüber hinaus auch zu erkennen, dass es die Nachbesserung für den Käufer für unzumutbar halten könnte. Dann muss auch keine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer vertritt. Innerhalb weniger Tage stellt sich damit ein zweites Oberlandesgericht auf Seiten der Verbraucher. Kürzlich hatte erst das OLG Köln einen ähnlichen Hinweisbeschluss erteilt. Vor dem OLG Hamm geht es um die Klage eines Kunden, der im April 2015 einen gebrauchten Audi A6 2.0 TDI erworben weiterlesen…