Abgasskandal – Auch Mercedes-Kunden können vom BGH-Hinweis profitieren
Der BGH hat vor wenigen Tagen im Abgasskandal klar und deutlich Stellung bezogen und unzulässige Abschalteinrichtungen als Sachmangel eingestuft. In dem Fall ging es um die Klage eines VW-Käufers gegen den Händler auf Lieferung eines mangelfreien Neuwagen. „Durch diesen Hinweisbeschluss des BGH haben sich nicht nur die Chancen auf Schadensersatz für VW-Käufer erhöht, der Beschluss ist auch für Mercedes-Kunden äußerst interessant“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Unter dem Aktenzeichen VIII ZR 225/17 sollte der BGH am 27. Februar 2019 zu einem Verfahren im Abgasskandal entscheiden. Zu der Verhandlung ist es nicht gekommen, weil sich die Parteien zuvor noch auf einen Vergleich geeinigt haben. Der BGH ließ es sich aber nicht nehmen, klar und deutlich Stellung zu beziehen. In seinem Hinweisbeschluss teilte er mit, dass bei Fahrzeugen mit einen unzulässigen Abschalteinrichtung davon auszugehen sei, dass sie einen Sachmangel aufweisen. Dabei stehe auch ein Modellwechsel der Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs nicht weiterlesen…