Urteile LG Stuttgart: Mercedes muss wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen Schadensersatz zahlen

Mercedes hat die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren stets bestritten. Das Landgericht Stuttgart sieht das anders und hat Mercedes nun in drei Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe zwischen 25.000 und 40.000 Euro verurteilt, berichtete u.a. die „Süddeutsche Zeitung“ am 18. Januar 2019.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und Daimler wird voraussichtlich Berufung einlegen. „Mercedes ist dennoch tiefer in den Dieselskandal gerutscht. Dem Argument, die thermischen Fenster seien notwendig, um den Motor vor Schäden zu schützen, ist das Stuttgarter Landgericht nicht gefolgt. Es hat diese Vorrichtung vielmehr als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und damit den Weg für Schadensersatzklagen betroffener Mercedes-Kunden freigemacht“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Die sog. Thermofenster sorgen dafür, dass die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert wird. Daimler hat die Verwendung dieser thermischen Fenster nie bestritten, hält sie aber für zulässig. Sie seien notwendig, um den Motor vor Ablagerungen zu schützen. Die Argumentation ist umstritten und Mercedes ist im Dieselskandal kein unbeschriebenes Blatt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte Mercedes bereits aufgegeben, europaweit knapp 700.000 Fahrzeuge, davon etwa 240.000 in Deutschland, wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückzurufen. Auch gegen diesen Rückruf wehrt sich Mercedes.

Die Urteile des Landgerichts Stuttgarts, die Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen zu bewerten, haben es in sich, da Mercedes diese Möglichkeit bei zahlreichen Diesel-Modellen genutzt hat. „Durch den Abgasskandal haben Diesel-Fahrzeuge deutlich an Wert verloren . Durch die Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart bestehen nun für betroffene Mercedes-Kunden gute Aussichten, Schadensersatzansprüche oder die Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der zahlreiche Mandanten im VW-Abgasskandal betreut.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/