Diesel-Skandal und kein Ende: Die Wahrheit über Software-Updates

Sind Millionen vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge trotz Software-Updates illegal unterwegs?

Software-Updates sollten die illegal in Ihrem Dieselauto verbaute Abschalteinrichtung entfernen. Aktuell allerdings bezweifeln die Gerichte, ob sich die betroffenen Fahrzeuge durch ein Software-Update überhaupt legalisieren lassen. Diese Frage hat ein neuer Abgastest aufgeworfen.

Überraschendes Ergebnis beim Abgastest nach Software-Update

Das Magazin Frontal21 (ZDF) hat vor Kurzem aktuelle Abgastest begleitet. Die Ergebnisse der Abgasmessungen stellen infrage, dass bei Ihrem Fahrzeug durch ein Software-Update die Stickoxidemissionen reduziert werden. Bei einem der getesteten Fahrzeuge, einem Mercedes C220 CDI der Schadstoffklasse Euro 5, wurden vor und nach dem Software-Update Abgasmessungen durchgeführt. Vor dem Software-Update wurden 715 mg/km Stickoxide in der Luft freigesetzt. „Dies ist die vierfache Menge des gesetzlichen Grenzwertes für Fahrzeuge der Klasse Euro 5“, erlaubt sind maximal 180 mg/km, sagt Christof Bernhardt, Anwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden. Der Anwalt aus Wiesbaden stellt fest: „Durch das Software-Update werden die NOx- nicht optimiert, sondern verschlechtert“.

Kein Feedback von Daimler zu den neuen Abgasmessungen

Daimler wollte zu Fragen der neuen Testmessungen nicht Stellung nehmen. Der Fahrzeughersteller um Herausgabe des Testberichtes und des Testfahrzeuges gebeten. Auf Anfrage des ZDFs erklärte das Verkehrsministerium, dass die Messergebnisse des renommierten britischen Unternehmens Emissions Analytics nicht nachvollzogen werden können.

Klarheit soll ein dritter neuer Abgastest bringen

Möglich ist, dass die erhöhten Stickoxid-Emmissionen durch niedrigere Außentemperaturen verursacht wurden. Diese wurden in der Vergangenheit von Fahrzeugherstellern als Begründung für einen höheren Schadstoffausstoß genannt. Deshalb begleitete das ZDF-Magazin eine dritte Abgasmessung. Hersteller Daimler wurde ebenfalls eingeladen, hat das Angebot aber abgelehnt. Der Test wurde mit dem gleichen Fahrzeug auf derselben 50 Kilometer langen Strecke durchgeführt wie die vorherigen. Dieses Mal wurden sogar 792 mg/km NOx gemessen, 11 Prozent mehr als vor dem Software-Update. Rechtsanwälte der Kanzlei aus Wiesbaden sagen: „Das Messergebnis übersteigt den erlaubten Grenzwert um das 4,4-fache“.

Fazit:

„Das Software-Update für den Mercedes wurde vom Kraftfahrtbundesamt genehmigt,“ kommentiert Christof Bernhardt, Anwalt aus Wiesbaden. Die Anwälte und Anwältinnen der Kanzlei aus Wiesbaden verweisen auf BGH Beschluss vom 8. Januar 2019. Christof Bernhardt, der Anwalt für Verkehrsrecht aus Wiesbaden, sagt zudem: Der Europäische Gerichtshof hat in erster Instanz geurteilt, dass die Grenzwerte auch im Straßenverkehr eingehalten werden müssen.

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