VW Skandal – Urteil des EuGHs steht kurz bevor

Im Jahr fünf des Dieselskandals bahnt sich ein weiterer Meilenstein an. Nachdem in den vergangenen Monaten einige Urteile in Auseinandersetzungen mit Automobilherstellern gefällt wurden, wird nun auch ein höchstrichterlicher Urteilsspruch erwartet. Seit Herbst 2018 beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit einem speziellen Aspekt des Diesel-Abgasskandals. Es geht um einen Motor mit der Typenbezeichnung EA 189. Dieser Typ wird vom deutschen Automobilhersteller Volkswagen produziert. Der EuGH beschäftigt sich nun mit der zentralen Frage, ob Motoren dieses Typs eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten. Am 23. Januar will der Generalanwalt seinen Schlussantrag halten. Weil das Gericht oftmals diesem Antrag folgt, könnte das Urteil schon in Kürze getroffen werden.

Autohersteller wehren sich mit Händen und Füßen

Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erwartet die Entscheidung des EuGHs bereits mit großer Spannung. Nach seiner Einschätzung wird das Urteil auch für die weitere Entwicklung des Dieselskandals in Deutschland von großer Bedeutung sein. „Bislang wehren sich die Automobilhersteller mit Händen und Füßen gegen eine Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs“, so Christof Bernhardt, Anwalt aus Wiesbaden. Tatsächlich handelt es sich bei der Typengenehmigung aber um europäisches Recht, eine Beurteilung auf europäischer Ebene ist deshalb für die Kanzlei aus Wiesbaden nur folgerichtig. Die Kanzlei aus Wiesbaden gehört mit über 1000 Gerichtsverfahren zu den führenden Rechtsvertretern im Diesel-Abgasskandal und konnte bereits einige positive Urteile für Autokunden erstreiten.

Erhöhter Stickoxid-Ausstoß im Straßenverkehr

Die Richter am Europäischen Gerichtshof müssen der Frage nachgehen, ob die Autohersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung verwenden und die Käufer ihrer Autos deshalb bei wesentlichen Fahrzeug-Eigenschaften getäuscht wurden. Gleichzeitig beschäftigen sie sich auch mit der Frage, ob ein erhöhter Stickoxid-Ausstoß im Straßenverkehr auf die Abschalteinrichtung zurückzuführen ist. Tatsächlich versuchen die Autohersteller mit dem Eingriff in die Abgasreinigung die Emissionen der Fahrzeuge zu senken. Untersuchungen durch französische Gutachter haben ergeben, dass die Regelung allerdings nur im Prüfmodus aktiv wird, im normalen Fahrbetrieb dagegen keine Emissionen reduziert.

Für die französische Justiz ein klarer Fall von Manipulation.

„Nach ihrer Einschätzung müssen Fahrzeuge so konstruiert sein, dass sie unter normalen Bedingungen die zulässigen Emissionswerte einhalten“, so der Anwalt aus Wiesebaden. Fraglich sei nun, ob es zu einer unzulässigen Manipulation kommt und ob es Betriebsbedingungen geben kann, unter denen eine Abschalteinrichtung zulässig wäre. Der Anwalt aus Wiesebaden hält beispielsweise den Schutz des Motors für eine mögliches Szenario, dass die französische Justiz berücksichtigen könnte. Dem Verfahren vor dem EuGH haben sich 1200 Nebenkläger angeschlossen, auch Mandanten der Kanzlei aus Wiesbaden.

Anwalt aus Wiesbaden: Es nimmt kein Ende!

Der Fachanwalt Verkehrsrecht in Wiesbaden vertritt in Deutschland in einer Spezialgesellschaft rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW. Nachdem die Bundesregierung diesen Weg durch eine neue Gesetzgebung ermöglichte, haben sich zahlreiche Verbraucher für diesen Weg entscheiden und wehren sich nun gegen die Automobilhersteller. Schließlich würden sich die Automobilhersteller immer raffiniertere Abschalteinrichtungen ausdenken, so Christof Bernhardt, Fachanwalt Verkehrsrecht in Wiesbaden. Diese seien zwar teilweise anders konstruiert, würden aber das gleiche Ergebnis erzeugen. „Gegen EU-Recht verstoßen und die Luft zu verpesten“, so der Anwalt aus Wiesbaden.

Das Gericht muss sich in diesem Zusammenhang mit den sogenannten Thermofenstern beschäftigen. Dabei geht es um einen bestimmten Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung vollständig funktioniert. In der Praxis würde dann nur in wenigen Monaten des Jahres die Emissionsreduzierung funktionieren. Für den Anwalt aus Wiesbaden ein klarer Fall: Die Kunden haben Anspruch auf Schadenersatz. Ein ähnliches Verfahren ist auch vor dem Stuttgarter Landgericht anhängig, wird dort aber durch die Automobilindustrie torpediert und droht zu scheitern. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Wiesbaden ist deshalb froh, dass der französische Vorstoß nun vom EuGH verhandelt wird.

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